Fluggastrechte

Fluggastrechte

Vielleicht kennen Sie das: Man freut sich auf seinen Urlaub und dann gibt es kurz vor der lang ersehnten Abreise noch eine kurzfristige Flugzeitenänderung oder der geplante Flug startet mit einer erheblichen Verspätung. Das ist ärgerlich und man fühlt sich als Kunde dieser Situation oft hilflos ausgeliefert. Viele Kunden scheuen sich vor einer Auseinandersetzung mit der Airline. „Das bringt doch ohnehin nichts!“ oder „Das ist viel zu langwierig und teuer“ sind dann die Argumente.

Tatsächlich weisen die Fluggesellschaften Ansprüche ihrer Kunden häufig pauschal ab. Oft auch, obwohl die Ansprüche berechtigt sind. Lassen Sie sich dies nicht länger gefallen und profitieren Sie von unserem neuen Service: Dem Passagier-Paten! Egal ob Nur-Flug oder Pauschalreise, wir machen uns für Ihre Kundenrechte gegenüber der Airline stark.

Was passiert bei Flugverspätungen? Besteht ein Anspruch auf Ausgleich? Wie ist die Rechtslage? Wir kämpfen uns für Sie durch den Paragraphen-Dschungel. Nach der gültigen Rechtslage kann von der Airline eine Ausgleichzahlung eingefordert werden bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder Verspätungen von mehr als 3 Stunden. Nach einer EU-Verordnung besteht dieser Ausgleichsanspruch bei allen Flügen, die von einem Flughafen innerhalb der europäischen Gemeinschaft abfliegen (unabhängig von der Airline) sowie bei allen Flügen von einem Nicht-EU-Land, die von einer EU-Airline durchgeführt werden.

Die Höhe der Ausgleichszahlungen richtet sich hauptsächlich nach der Länge der gebuchten Flugstrecke:

bis zu 1.500 km = Euro 250,00
über 1.500 km bis 3.500 km = Euro 400,00
über 3.500 km = Euro 600,00

Registriert unser System, in dem alle Flugdaten zusammenlaufen, eine Flugzeitenänderung oder eine Flugverspätung, führen wir automatisch eine Anspruchsprüfung für Sie durch:

  1. Wir überprüfen Ihren Flug.
  2. Stellen wir eine Anspruchsberechtigung fest, werden Sie von uns darüber informiert.
  3. Sie erhalten regelmäßig Status-Updates zu Ihrem gebuchten Flug.
  4. Bei einer festgestellten Anspruchsberechtigung werden von uns weitere Informationen zur Durchsetzung Ihres Anspruchs angefordert.
  5. Wir führen notfalls auch einen Rechtsstreit mit den Airlines, sollten sich die berechtigten Ansprüche gegenüber der Airline nicht auf anderem Wege durchsetzen lassen.

Das Beste aber: Dieser Service ist vollkommen kostenlos für Sie.

Im Erfolgsfall erhalten Sie 70% der Ausgleichszahlung ausbezahlt. Die restlichen 30% werden als Erfolgsprovision einbehalten, um kostendeckend arbeiten zu können. Auch bei einem Gerichtsstreit mit der Airline tragen Sie als Kunde damit kein Kostenrisiko.

Sicher kann Ihnen dieser Service den Ärger über Flugzeitänderungen und Flugverspätungen nicht nehmen. Wir leisten jedoch einen Beitrag dazu, dass die Airlines nicht leichtfertig mit Ihren Rechten umgehen und ihre Praktiken vielleicht langfristig ändern. Außerdem können wir Ihnen auf diesem Wege vielleicht helfen, einen kleinen Beitrag für Ihre Urlaubskasse zu leisten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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